Der Abstinenznachweis ist in vielen Fällen die zentrale Voraussetzung, um im medizinisch-psychologischen Gutachten glaubhaft zu machen, dass über einen definierten Zeitraum kein Alkohol oder keine Drogen konsumiert wurden. Damit Gutachter den Nachweis akzeptieren, müssen die CTU-Kriterien eingehalten werden: unangekündigte Termine, qualitätsgesicherte Labore und eine lückenlose Dokumentation.
Geeignete Untersuchungen
Je nach Fragestellung kommen Urinanalysen (kurz- bis mittelfristige Abbildung), Haaranalysen (längere Intervalle bei ausreichender Haarlänge) sowie PEth-Bestimmungen im Blut (spezifischer Alkoholmarker über mehrere Wochen) zum Einsatz. Die Auswahl richtet sich nach Vorgeschichte, behördlicher Anordnung und dem geforderten Zeitraum.
Kontrollzeiträume und Umfang
- Alkohol: üblicherweise mindestens 6 Monate Nachweise.
- Betäubungsmittel (BtM): üblicherweise 12 Monate Nachweise.
Für die Anerkennung ist eine gleichmäßige Verteilung der Screenings entscheidend: in der Regel 4 unangekündigte Urinproben in 6 Monaten bzw. 6 Proben in 12 Monaten. Versäumte Termine oder Lücken können zur Ablehnung führen.
Wichtige Biomarker
Bei Alkohol sind EtG (Urin/Haar) und PEth (Blut) relevant; bei Drogen u. a. THC-COOH (Cannabis) und Benzoylecgonin (Kokain). Je nach persönlicher Vorgeschichte können weitere Substanzen geprüft werden.
Praxis-Tipps für einen starken Nachweis
- Melde dich frühzeitig bei einem anerkannten Anbieter an und beachte die organisatorischen Vorgaben.
- Bewahre alle Laborberichte und Teilnahmebestätigungen geordnet auf, damit du zur MPU eine vollständige Mappe vorlegen kannst.
- Beachte Hinweise zu beeinflussenden Faktoren (z. B. alkoholhaltige Produkte bei EtG-Kontrollen) und kläre vor einer Haaranalyse Anforderungen zu Haarlänge, Färben oder Bleichen.
Ein formal korrekter, lückenloser Abstinenznachweis steigert die Erfolgschancen in der MPU deutlich und zeigt, dass Verhaltensänderungen stabil umgesetzt wurden.
Hinweis: Anerkennung gemäß DGVP/DGVM-Beurteilungskriterien unter Einhaltung der CTU-Vorgaben.




