MPU Glossar – alle Begriffe einfach erklärt

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele eine echte Herausforderung – nicht nur wegen der Prüfung, sondern auch wegen der vielen Fachbegriffe, Abkürzungen und Vorschriften. Damit du den Überblick behältst, findest du in unserem MPU-Glossar alle wichtigen Begriffe rund um die MPU – verständlich erklärt und alphabetisch sortiert.

Hier erfährst du, was Begriffe wie Abstinenznachweis, FeV, Gutachten, Fahreignungsregister oder Reaktionstest wirklich bedeuten und warum sie bei deiner Vorbereitung eine wichtige Rolle spielen.

Unser Ziel ist es, dir die komplexe MPU-Sprache einfach zu erklären – damit du nicht nur verstehst, worum es geht, sondern auch sicher und selbstbewusst in deine MPU-Vorbereitung startest.

Alle Inhalte basieren auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen (z. B. der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) und werden regelmäßig aktualisiert. So bist du immer auf dem neuesten Stand und bestens vorbereitet.

Ob du dich gerade auf deine MPU vorbereitest oder dich einfach informieren möchtest – in diesem Glossar findest du schnell und klar verständlich alles, was du wissen musst.

Die Atemalkoholkonzentration (AAK) ist der Messwert in mg Alkohol je Liter Atemluft. Der Richtwert 0,25 mg/l entspricht etwa 0,5 ‰ BAK. Ab dieser Schwelle liegt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor.

  • MPU-Relevanz: Wiederholte Verstöße können eine Alkohol-MPU nach § 13 Abs. 2 FeV auslösen.
  • Messverfahren: moderne Atemalkoholmessgeräte mit elektrochemischem Sensor und/oder Infrarotspektroskopie.

Fachbasis u. a.: BASt-Berichte zu Alkohol im Straßenverkehr (aktuelle Ausgabe).

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Für die MPU dient der Abstinenznachweis als Beleg für durchgehenden Nullkonsum. Er erfolgt über unangekündigte Laboruntersuchungen wie Urin-, Haar- oder PEth-Bluttests und muss die gültigen CTU-Vorgaben erfüllen.

  • Kontrollzeitraum: mindestens 6 Monate (Alkohol) bzw. 12 Monate (BtM).
  • Biomarker: u. a. EtG, PEth, THC-COOH, Benzoylecgonin.
  • Stichprobendichte: in der Regel 4 Urinproben in 6 Monaten bzw. 6 Proben in 12 Monaten.

Fachgrundlage: DGVP/DGVM-Beurteilungskriterien (aktuelle Auflage), Anerkennung entsprechend CTU-Kriterien.

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Nach einer Fahrerlaubnisentziehung beginnt der Prozess zur Wiedererteilung mit einem neuen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dabei werden das positive MPU-Gutachten, mögliche Abstinenznachweise sowie eventuelle behördliche Auflagen geprüft, bevor eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden kann.

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Enzymatisches Verfahren zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) mit Alkoholdehydrogenase. In der Regel als Doppelbestimmung eingesetzt und häufig parallel zur Gaschromatographie genutzt; typische Messunsicherheit bis etwa ±0,05 ‰.

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Verpflichtendes Seminar bei schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit. Das ASF ersetzt keine MPU und ist ein eigenständiges pädagogisches Trainingsformat.

  • Dauer: vier Gruppensitzungen à ca. 135 Minuten plus eine Beobachtungsfahrt

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Die BAK beschreibt den Alkoholgehalt im Blut (in ‰). Ab etwa 1,6 ‰ ordnen Behörden regelmäßig eine MPU an. Weitere praxisrelevante Schwellen sind u. a. 0,3 ‰ (relative Fahruntüchtigkeit je nach Umständen), 0,5 ‰ (Ordnungswidrigkeit) und etwa 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit für Kfz).

  • Maßeinheit: Promille (g Alkohol pro kg Blut)
  • Wichtig für die MPU: hohe BAK-Werte können eine Begutachtung auslösen

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Forensische Nachberechnung der Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt auf Grundlage der Widmark-Formel. Übliche Annahme zur Eliminationsrate: im Mittel etwa ±0,15 ‰ pro Stunde.

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Fachbehörde des Bundes, die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) anerkennt und überwacht, Audits durchführt und regelmäßig Forschungsberichte sowie Richtlinienempfehlungen veröffentlicht.

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Bundesgesetz, das Umgang und Verbot bestimmter Substanzen regelt. Bei Straftaten nach den §§ 29 ff. BtMG kann eine Drogen-MPU angeordnet werden.

  • Relevanz: Verstöße im Straßenverkehr oder Besitz/Handel können fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben

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Blutbasierter Langzeitmarker für erhöhten Alkoholkonsum mit einem Nachweiszeitraum von etwa 14 Tagen. Der übliche Referenzbereich liegt unter 2,6 %; Werte ab ≥ 2,6 % deuten häufig auf regelmäßigen, übermäßigen Konsum hin.

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Seit 2024 gilt ein Richtwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei Überschreitung und gleichzeitigen Fahrfehlern drohen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ggf. eine MPU-Anordnung.

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Verbindliche Mindestanforderungen für chemisch-toxikologische Untersuchungen. Dazu zählen u. a. eine ausreichende Stichprobendichte, die Akkreditierung des Labors sowie klar definierte Fristen und Dokumentationspflichten.

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Laborprüfung von Urin oder Haaren auf gängige Substanzklassen wie THC, Kokain, Amphetamine, Benzodiazepine, Opiate u. a. – zur Feststellung von Konsum oder Abstinenz.

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Lückenlose Eigen­dokumentation von Zeitpunkt, Menge, Anlass und Auslösern des Konsums. Bei Konzepten des „kontrollierten Konsums“ muss die Aufzeichnung widerspruchsfrei und nachvollziehbar geführt sein.

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Direkter Alkoholmetabolit als Nachweismarker. Typische Cut-offs: im Haar < 7 pg/mg (3 cm ≈ 3 Monate), im Urin 0,1 mg/l. Eignet sich zur Beurteilung von Abstinenz bzw. auffälligem Konsum.

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Fähigkeit, eigene Motive, Entscheidungen und Fehler ehrlich zu hinterfragen. Gilt als zentrale Kompetenz in der psychologischen Exploration und im MPU-Gespräch.

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Bundesweites Punktesystem in Flensburg zur Bewertung von Verkehrsverstößen. Ab 6 Punkten kann eine MPU-Prüfung veranlasst werden, bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Rechtsverordnung, die Anlass, Ablauf und Inhalte der Eignungsprüfung regelt. Die Bestimmungen zur MPU finden sich insbesondere in den §§ 11 bis 14 FeV.

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Freiwilliges Programm zum Punkteabbau. Kombination aus verkehrspädagogischem und verkehrspsychologischem Teil; unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Abbau von 1 Punkt innerhalb eines Fünfjahreszeitraums möglich.

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Forensischer Goldstandard zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. In der Praxis oft als Doppelbestimmung eingesetzt und regelmäßig mit einem enzymatischen ADH-Verfahren kombiniert.

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Leberenzyme zur Beurteilung der Leberfunktion. Erhöhte Werte können u. a. bei regelmäßigem Alkoholkonsum, Lebererkrankungen oder Medikamentenfehlgebrauch auftreten und sind nicht spezifisch für Alkohol.

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Als hohe BAK gilt in der Praxis insbesondere ein Wert von ≥ 1,6 ‰. Ab diesem Bereich wird regelmäßig eine Alkohol-MPU angeordnet; Rechtsgrundlage u. a. § 13 Abs. 2 FeV.

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Bei der Haaranalyse wird der Konsum von Alkohol oder Drogen rückwirkend überprüft. Pro Zentimeter Kopfhaar lässt sich ungefähr ein Monat zurückverfolgen. Durch Segmentierung können verschiedene Zeiträume differenziert betrachtet werden – ideal für eine Zeitfensterdiagnostik.

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Veraltete, abwertende Bezeichnung für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Heute unüblich; sachlich korrekt ist der Begriff „MPU“.

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Zentrales Register für jugendgerichtliche Verurteilungen. Bei Verkehrsdelikten kann der Inhalt für die Beurteilung der Fahreignung und eine mögliche MPU relevant sein.

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Bundesbehörde, die u. a. das Fahreignungsregister (FAER) und fahrerlaubnisbezogene Register führt. Einmal jährlich ist eine kostenlose Punkteauskunft nach § 58 StVG möglich.

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Strukturiertes Reduktionskonzept bei riskantem Alkoholkonsum: klare Trinklimits, verbindliche „Nüchtern-Tage“, dokumentierte Planung und Auswertung per Trinktagebuch.

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Standardisierte Computertests zu Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit/Konzentration, Belastbarkeit und Koordination. Bei deutlicher Unterleistung kann eine Ersatzfahrprobe angeordnet werden.

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Sammelbegriff für laborchemische Parameter wie GGT, GPT (ALT), GOT (AST), MCV sowie Marker wie CDT. Für eine unauffällige Beurteilung sollten die Werte im Referenzbereich liegen oder medizinisch plausibel erklärbar sein.

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Durchschnittliches Erythrozytenvolumen. Erhöhte Werte können nach starkem Alkoholkonsum bis zu ca. 90 Tage persistieren – sind jedoch nicht alkoholspezifisch.

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Begutachtungsverfahren zur Überprüfung der Fahreignung (seit den 1950er-Jahren). Besteht aus drei Bausteinen: ärztlich-medizinische Untersuchung, psychologisches Gespräch und Leistungsdiagnostik (z. B. Reaktions- und Aufmerksamkeits­tests).

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Verbindliche Standards der medizinischen Fahreignungsuntersuchung. Dazu zählen eine strukturierte Anamnese, Labor- bzw. toxikologische Prüfungen sowie der körperliche Befund – inkl. Dokumentations- und Qualitätsvorgaben.

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Seit 2024 gilt im Straßenverkehr ein praxisrelevanter THC-Richtwert von 3,5 ng/ml Serum. Eine Überschreitung kann – insbesondere bei Fahrfehlern oder Auffälligkeiten – zu Sanktionen und in der Regel zur Prüfung der Fahreignung führen.

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Qualitätssicherung auf „zweiter Ebene“: Ein bereits erstelltes MPU-Gutachten wird von besonders qualifizierten Sachverständigen fachlich geprüft – u. a. auf Methode, Nachvollziehbarkeit und Formfehler.

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Direkter Alkoholmarker im Kapillar- bzw. Vollblut. Typisches Nachweisfenster ≈ 3 Wochen. Ein Wert von < 20 ng/ml spricht für Abstinenz; höhere Werte deuten auf jüngsten Alkoholkonsum hin.

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Bewertung sicherheitsrelevanter Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister. Skala 1–8 Punkte: Ab 6 Punkten kann eine MPU-Prüfung angeordnet werden, bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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Qualitätsmaßstab für psychologische Testverfahren in der Fahreignungsdiagnostik – z. B. Reaktions-, Wahrnehmungs- und Belastungstests. Gewährleisten Validität, Reliabilität und faire Durchführung.

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Systematische Sicherung der Begutachtungsqualität: u. a. BASt-Audits, Ringversuche/Interlab-Vergleiche, jährliche Qualitätsberichte, dokumentierte Verfahren und strukturiertes Beschwerdemanagement.

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Computergestützte Messung verkehrsrelevanter Fähigkeiten: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen, Belastbarkeit. Bei besonderen Umständen kann eine Ersatzfahrprobe erwogen werden.

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Sammelbegriff für laborbasierte Analysen von Urin, Haar oder Blut, um aktuellen Konsum oder eine Abstinenz objektiv nachzuweisen. Einsatz nach forensischen Standards.

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Konkrete Methoden zur Rückfallvermeidung – z. B. Trigger-Management, Wenn-Dann-Pläne, Notfallplan, soziale Unterstützung. Im MPU-Interview müssen diese Strategien mit realen Alltagssituationen belegt werden.

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Bundesgesetz als Rechtsrahmen des Straßenverkehrs. Die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung (MPU) ist in § 2 Abs. 8 StVG vorgesehen und regelt, wann Behörden eine Prüfung verlangen dürfen.

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Praxisrelevanter Richtwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Eine Überschreitung kann – je nach Situation – als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; treten Ausfallerscheinungen hinzu, kommt eine Straftat in Betracht.

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Bundesweit führender Träger für MPU-Begutachtungen mit einem dichtem Netz von über 40 Standorten. Termine und Abläufe sind zentral standardisiert.

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Spontanabgabe unter Sicht. Plausibilitätskriterien: Temperatur > 33 °C, Kreatinin > 0,3 g/l, pH 4,5–9,0. Forensische Dokumentation der Probenkette.

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Psychologe(in) mit spezieller verkehrspsychologischer Qualifikation und BASt-Anerkennung. Führt das psychologische MPU-Gespräch (Exploration), bewertet Veränderungsprozess und Selbstkontrollstrategien und kann – je nach Auftrag – FES-Sitzungen leiten.

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Einzel- oder Gruppensitzungen zur stabilen Verhaltensänderung nach Verkehrsdelikten. Ziel: Einsicht vertiefen, Rückfälle verhindern, Strategien festigen – kann die Grundlage schaffen, ein zuvor negatives MPU-Ergebnis in ein positives Gutachten zu überführen.

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Gerichtliche Instanz für Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde – z. B. gegen eine (aus Sicht des Betroffenen) fehlerhafte MPU-Anordnung oder Entziehungsbescheide. Klagefrist: in der Regel 1 Monat ab Zustellung.

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Berechnet eine theoretische BAK aus getrunkener Alkoholmenge, Körpergewicht und Verteilfaktor (r, „Reduktionsfaktor“); optional mit Abzug der stündlichen Eliminationsrate.

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Zeitraum zwischen Entzug/Entziehung der Fahrerlaubnis und Neuantrag. Bei nachgewiesener Abhängigkeit wird in der Praxis meist eine abstinenzgestützte Wartezeit ≥ 12 Monate erwartet.

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Bundesweites Register erteilter Fahrerlaubnisse. Enthält u. a. Klassen, Gültigkeit und Status (z. B. Entzug/Neuerteilung). Grenzübergreifender Datenabgleich innerhalb der EU erfolgt über EUCARIS, um Mehrfachführerscheine zu verhindern.

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Erneute MPU nach einem negativen Gutachten – sobald empfohlene Maßnahmen (z. B. Abstinenznachweise, Therapie, Kurse) umgesetzt und belegt sind. Das Zweitgutachten kann bei einer anderen Begutachtungsstelle erfolgen.

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