Nulltoleranz (Cannabis ≤ 3,5 ng/ml)

Unter Nulltoleranz wird im Straßenverkehr die strenge Bewertung von THC im Blutserum verstanden. Seit 2024 wird in Deutschland regelmäßig ein Richtwert von 3,5 ng/ml THC herangezogen. Maßgeblich ist stets die Gesamtschau: Messwert, Fahrweise und weitere Umstände.

Schwellenwert & Einordnung

  • Richtwert: 3,5 ng/ml THC im Serum als praxisrelevante Bezugsgröße
  • Kontext: Bedeutung erlangt der Wert vor allem in Verbindung mit Ausfallerscheinungen oder Verkehrsverstößen
  • Bewertung: Einzelfallprüfung durch die zuständigen Stellen

Mögliche Folgen in der Praxis

  • Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot je nach Sachlage
  • Fahreignung: bei relevanten Konstellationen Anordnung einer Eignungsprüfung (z. B. Begutachtung)
  • Auflagen: je nach Ausgang mögliche Nachweise und Fristen

Messung & Beweis

  • Probenahme: forensisch gesicherte Blutentnahme
  • Analyse: serumbasierte THC-Bestimmung nach anerkannten Standards
  • Dokumentation: genaue Zeitpunkte, Beobachtungen und Fahrfehler protokollieren

Hinweise für Betroffene

  • Kein Fahren unter Einfluss: Teilnahme am Straßenverkehr nach Konsum vermeiden
  • Einzelfall beachten: Konsumform, Zeitpunkt und persönliche Faktoren beeinflussen die Bewertung
  • Unterlagen ordnen: Befunde und Abläufe strukturiert dokumentieren

Fazit: Der seit 2024 herangezogene THC-Richtwert von 3,5 ng/ml dient als zentrale Orientierung. Entscheidend bleibt die Gesamtsituation aus Messwert, Fahrverhalten und weiteren Umständen.

Hinweis: Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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