Unter Nulltoleranz wird im Straßenverkehr die strenge Bewertung von THC im Blutserum verstanden. Seit 2024 wird in Deutschland regelmäßig ein Richtwert von 3,5 ng/ml THC herangezogen. Maßgeblich ist stets die Gesamtschau: Messwert, Fahrweise und weitere Umstände.
Schwellenwert & Einordnung
- Richtwert: 3,5 ng/ml THC im Serum als praxisrelevante Bezugsgröße
- Kontext: Bedeutung erlangt der Wert vor allem in Verbindung mit Ausfallerscheinungen oder Verkehrsverstößen
- Bewertung: Einzelfallprüfung durch die zuständigen Stellen
Mögliche Folgen in der Praxis
- Ordnungswidrigkeiten: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot je nach Sachlage
- Fahreignung: bei relevanten Konstellationen Anordnung einer Eignungsprüfung (z. B. Begutachtung)
- Auflagen: je nach Ausgang mögliche Nachweise und Fristen
Messung & Beweis
- Probenahme: forensisch gesicherte Blutentnahme
- Analyse: serumbasierte THC-Bestimmung nach anerkannten Standards
- Dokumentation: genaue Zeitpunkte, Beobachtungen und Fahrfehler protokollieren
Hinweise für Betroffene
- Kein Fahren unter Einfluss: Teilnahme am Straßenverkehr nach Konsum vermeiden
- Einzelfall beachten: Konsumform, Zeitpunkt und persönliche Faktoren beeinflussen die Bewertung
- Unterlagen ordnen: Befunde und Abläufe strukturiert dokumentieren
Fazit: Der seit 2024 herangezogene THC-Richtwert von 3,5 ng/ml dient als zentrale Orientierung. Entscheidend bleibt die Gesamtsituation aus Messwert, Fahrverhalten und weiteren Umständen.
Hinweis: Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.




