Der THC-Grenzwert dient als maßgebliche Orientierung bei der Bewertung cannabisbezogener Delikte im Straßenverkehr. Seit 2024 wird regelmäßig ein Richtwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum herangezogen. Entscheidend bleibt stets die Gesamtschau aus Messwert, Fahrweise und weiteren Umständen.
Rechtliche Einordnung
- Ohne Ausfallerscheinungen: Eine Überschreitung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot – je nach Fall).
- Mit Ausfallerscheinungen: Bei erkennbaren Beeinträchtigungen kommt eine Straftat in Betracht.
- Fahreignung: Unabhängig vom Verfahren kann die Behörde eine Eignungsprüfung (z. B. Begutachtung) veranlassen.
Messung & Beweis
- Matrix: forensische Bestimmung von THC im Serum nach anerkannten Standards.
- Prozesssicherheit: dokumentierte Probenkette, Validierung, Messunsicherheit.
- Begleitumstände: Zeitpunkt der Entnahme, Fahrfehler, Zeugenaussagen und Beobachtungen fließen in die Bewertung ein.
Einflussfaktoren
- Konsumabstand & Dosis: Zeitpunkt und Menge beeinflussen Konzentration und Fahrfähigkeit.
- Individuelle Unterschiede: Körperfaktoren, Gewöhnung und Stoffwechsel variieren.
- Kombinationen: Mischkonsum mit Alkohol/Medikamenten erhöht das Risiko negativer Bewertungen.
Praxishinweise
- Kein Fahren unter Einfluss: Teilnahme am Verkehr nach Konsum vermeiden.
- Dokumentation: Abläufe, Zeiten und relevante Informationen geordnet festhalten.
- Ganzheitliche Sicht: Messwert immer im Kontext mit Fahrverhalten und weiteren Befunden betrachten.
Fazit: Der Wert von 3,5 ng/ml THC im Serum ist eine zentrale Orientierung. Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt und ob eine Eignungsprüfung folgt, entscheidet sich nach der Gesamtsituation des Einzelfalls.
Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Gerichtsentscheidungen.




