Der Cannabis-Grenzwert bezeichnet die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum, ab der eine verkehrsrechtliche Ahndung in Betracht kommt. Seit 2024 wird in Deutschland in der Regel ein Richtwert von 3,5 ng/ml THC zugrunde gelegt. Entscheidend ist nicht allein der Messwert: Erst in Verbindung mit Fahrfehlern oder weiteren Auffälligkeiten können Ordnungswidrigkeitenverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen.
Einordnung des Grenzwerts
- Schwellenwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum als praxisrelevanter Bezugspunkt
- Kombination mit Fahrverhalten: Überschreitung plus Ausfallerscheinungen erhöht Sanktionsrisiko
- Rechtsfolgen: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot; in bestimmten Konstellationen Prüfung der Fahreignung
Messung und Beweiswert
- Probenahme: Blutentnahme mit forensischer Sicherung
- Laboranalyse: serumbasierte THC-Bestimmung nach anerkannten Standards
- Dokumentation: Protokolle zu Zeitpunkt, Symptomen und Fahrweise sind relevant
Hinweise für Betroffene
- Abhängigkeit vom Einzelfall: Person, Konsumform und zeitlicher Abstand beeinflussen die Bewertung
- Konsequenzen vermeiden: Keine Teilnahme am Straßenverkehr unter THC-Einfluss
- Vorbereitung: Bei Verfahren frühzeitig Unterlagen, Befunde und Verlauf dokumentieren
Fazit: Der Cannabis-Grenzwert von 3,5 ng/ml dient als maßgeblicher Bezugspunkt. Maßgeblich bleibt jedoch die Gesamtschau aus Messwert, Fahrverhalten und weiteren Umständen.
Hinweis: Angaben beziehen sich auf den in Deutschland seit 2024 herangezogenen Richtwert; Details können je nach Fallkonstellation variieren.




