BAK – Blutalkoholkonzentration

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gibt an, wie viel Alkohol sich im Blut befindet. Gemessen wird in Promille (‰), also Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut. Die BAK ist ein zentrales Kriterium bei der verkehrsrechtlichen Beurteilung von Alkoholfahrten und kann Auswirkungen auf Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände und eine mögliche MPU haben.

Typische Schwellenwerte im Überblick

  • 0,3 ‰ (relative Fahruntüchtigkeit): Bei zusätzlichen Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung kann bereits dieser Bereich relevant werden.
  • 0,5 ‰ (Ordnungswidrigkeit): Überschreitung kann zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot führen.
  • 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit für Kfz): Regelmäßig strafrechtliche Relevanz – Ausfallerscheinungen müssen dann nicht mehr nachgewiesen werden.
  • ab ca. 1,6 ‰: In der Praxis wird häufig eine MPU-Begutachtung angeordnet; bei Radverkehr können bereits niedrigere Grenzwerte einschlägig sein.

BAK, Messung und Bedeutung für die Fahrerlaubnis

Festgestellt wird die BAK in der Regel durch eine Blutentnahme und eine forensische Laboranalyse. Hohe oder wiederholte BAK-Werte können zur Eignungsprüfung führen. Für Betroffene ist wichtig: Ein positives MPU-Gutachten sowie ggf. Abstinenznachweise können im Antragsverfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine entscheidende Rolle spielen.

Hinweis für die MPU-Vorbereitung

  • Dokumentation: Entscheidungen und Laborbefunde geordnet aufbewahren.
  • Aufarbeitung: Trinkverhalten kritisch reflektieren und Veränderungen belegen.
  • Nachweise: Bei Bedarf kontrollierte Abstinenz oder kontrolliertes Trinken fachgerecht dokumentieren.

Hinweis: Werte und rechtliche Einordnung folgen der gängigen verkehrsrechtlichen Praxis; Besonderheiten können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren.

Dein Führerschein.
Unsere Garantie.

98,5 % bestehen beim ersten Mal. Und falls nicht: Unsere Begleitgarantie – wir begleiten dich kostenlos weiter bis zum Bestehen.