Die Neuerteilung ist das formelle Verfahren, mit dem du nach einer Entziehung deine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erneut beantragst. Grundlage ist § 20 FeV. Im Rahmen der Prüfung bewertet die Behörde insbesondere ein positives MPU-Gutachten, Abstinenznachweise bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen, medizinische Unterlagen, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweise sowie die Erfüllung etwaiger Auflagen.
Ablauf Schritt für Schritt
- Antragstellung: Persönlich oder schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde; gewünschte Klassen, biometrisches Foto und Identitätsnachweis angeben.
- Unterlagen nachreichen: u. a. Führungszeugnis, Auskunft aus dem Fahreignungsregister, Sehtest/ärztliche Bescheinigungen, Teilnahme- und Laborberichte (z. B. EtG/PEth).
- MPU-Vorlage: Bei entsprechender Anordnung reichst du das positive MPU-Gutachten ein; Inhalt und Plausibilität müssen überzeugen.
- Auflagenprüfung: Die Behörde kontrolliert, ob Auflagen erfüllt sind (z. B. Sperrfrist abgelaufen, Schulungsnachweise, Abstinenzzeiträume).
- Bescheid/Erteilung: Bei positiver Entscheidung wird die Fahrerlaubnis neu erteilt; ggf. mit Nebenbestimmungen (z. B. Probezeit, Auflagen).
Erforderliche Nachweise
- Identität & Passbild sowie Antragsformular
- MPU-Gutachten (bei Anordnung) und Abstinenznachweise
- Ärztliche/optische Nachweise (Sehtest, ggf. Facharzt)
- Führungszeugnis und FAER-Auskunft
Tipps für eine reibungslose Neuerteilung
- Frühzeitig Termine für MPU, Abstinenzprogramm und Unterlagen planen; Wartezeiten einkalkulieren.
- MPU inhaltlich vorbereiten (Aufarbeitung, Strategien, Belege) und Dokumente vollständig abgeben.
- Auflagen genau prüfen und fristgerecht erfüllen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Mit einer vollständigen Antragstellung, einem schlüssigen positiven MPU-Gutachten und lückenlosen Nachweisen steigen deine Chancen auf eine zügige Neuerteilung der Fahrerlaubnis erheblich.
Hinweis: Verfahrensdetails können je nach Bundesland/Behörde variieren; maßgeblich sind die Vorgaben nach § 20 FeV und die individuelle Anordnung.




