ADH-Verfahren

Das ADH-Verfahren (Alkoholdehydrogenase-Verfahren) ist eine enzymatische Labormethode zur quantitativen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Es wird in der forensischen Praxis häufig als Doppelbestimmung durchgeführt und dient oft als komplementäres Verfahren zur Gaschromatographie. Die typische Messunsicherheit liegt bei etwa ±0,05 ‰ und ermöglicht eine präzise, gerichtsfeste Bewertung von BAK-Werten.

Funktionsprinzip in Kürze

Das Enzym Alkoholdehydrogenase (ADH) oxidiert Ethanol zu Acetaldehyd. Die dabei gekoppelte Reaktion erlaubt eine photometrische Messung, aus der die Ethanolkonzentration im Blut zuverlässig berechnet wird. Durch die Doppelbestimmung werden zufällige Messfehler reduziert und die Ergebnisstabilität erhöht.

Vorgehen & Qualitätssicherung

  • Probenahme: Entnahme und fachgerechte Sicherung der Blutprobe nach forensischen Standards.
  • Analyse: Enzymatische Bestimmung mit ADH, üblicherweise als Doppelansatz.
  • Plausibilitätscheck: Vergleich mit dem Ergebnis der Gaschromatographie (sofern vorhanden).
  • Messunsicherheit: typischerweise ≤ ±0,05 ‰; dokumentiert im Befund.

Relevanz für MPU und Fahrerlaubnis

  • Beweissichere BAK: ADH liefert valide Werte für die rechtliche Bewertung von Alkoholauffälligkeiten.
  • Kohärente Nachweise: Stützt die forensische Aussagekraft neben der Gaschromatographie.
  • Transparenz: Dokumentierte Messunsicherheit ermöglicht eine fachliche Einordnung des Ergebnisses.

Für Betroffene ist wichtig: Die Auswertung der BAK fließt in die rechtliche Beurteilung ein und kann spätere Schritte wie MPU-Gutachten oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis beeinflussen.

Hinweis: Technische Details und Messunsicherheiten richten sich nach Laborstandard und forensischen Richtlinien.

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