Messwert in mg Alkohol je Liter Atemluft (mg/l). 0,25 mg/l entsprechen etwa 0,5 ‰ Blutalkoholkonzentration (BAK). Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor.
MPU-Relevanz: Wiederholte Alkohordnungswidrigkeiten führen in der Regel zu einer Alkohol-MPU nach § 13 Abs. 2 FeV.
Was bedeutet AAK?
Die Atemalkoholkonzentration (AAK) beschreibt den Alkoholgehalt in deiner ausgeatmeten Luft. Gemessen wird in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Dieser Wert erlaubt eine schnelle, zuverlässige und gerichtsfeste Einschätzung deines Alkoholisierungsgrades.
AAK und BAK im Vergleich
Zur Orientierung gilt: 0,25 mg/l AAK ≙ 0,5 ‰ BAK. Diese Umrechnung wird häufig herangezogen, um die Ergebnisse der Atemalkoholmessung in Relation zur Blutalkoholkonzentration zu setzen.
| AAK (mg/l) | ≈ BAK (‰) | Bedeutung |
|---|---|---|
| 0,25 | 0,5 | Schwelle Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) |
| 0,55 | 1,1 | Richtwert „absolute Fahruntüchtigkeit“ |
| 0,80 | 1,6 | Schwelle für MPU-Anordnung bei hohem Alkoholisierungsgrad |
Rechtliche Bedeutung
Ab einer AAK von 0,25 mg/l liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Wird wiederholt oder mit besonders hohen Werten gefahren, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde meist eine MPU an. Strafrechtlich relevant wird die Alkoholisierung in der Regel ab 0,55 mg/l AAK (≈ 1,1 ‰ BAK).
Messverfahren
Zur Bestimmung der AAK werden ausschließlich durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassene Geräte verwendet. Sie arbeiten meist mit einem elektrochemischen Sensor oder über Infrarotspektroskopie. Für eine verwertbare Messung sind zwei Messungen erforderlich, die nur geringe Abweichungen zeigen dürfen.
MPU-Relevanz
Für die MPU ist die AAK vor allem bei wiederholten Alkohordnungswidrigkeiten oder sehr hohen Werten entscheidend. Ab etwa 0,8 mg/l AAK (≈ 1,6 ‰ BAK) geht die Behörde in der Regel von Eignungszweifeln aus und fordert eine Alkohol-MPU an. Auch das Trinkverhalten und mögliche Abstinenznachweise spielen in der Begutachtung eine wichtige Rolle.
Quelle
BASt-Bericht „Alkohol im Straßenverkehr“ (2024)




